AGB – Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Limbächer GmbH Bereich Motorradvermietung

Bereich Motorradvermietung Punkte 1 - 12

- nachstehend Vermieter genannt.

1. Buchung - Zahlung - Kaution – Stornierung

 

Zur Buchung und verbindlichen Reservierung der Motorrad bzw. E-Bike Miete werden mindestens 25% des Mietpreises als Anzahlung benötigt. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung über die Anzahlung keine Zahlung, bzw. Geldeingang auf dem Vermieterkonto, erlischt der Anspruch des Mieters an dem reservierten Fahrzeug und der Vermieter behält sich vor das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass automatisch die Reservierung/Buchung von Vermieterseite abgesagt wird, sondern es steht ein gegebenenfalls anderes Fahrzeug zur Verfügung. Mietfahrzeuge können auch kurzfristig angemietet werden.


Wird die gebuchte Fahrzeugmiete kundenseitig mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn abgesagt, erhält der Kunde die volle Anzahlung abzüglich einer Stornogebühr in Höhe von 30% des Mietpreises zurück. Bei Absage innerhalb von 48 Stunden bis zum Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 90% des Mietpreises berechnet welche mit der Anzahlung verrechnet wird. Unterlässt es der Kunde den Vermieter über die Stornierung der Buchung vor dem geplanten Mietbeginn zu informieren und meldet es erst danach oder gar nicht, werden Kosten in Höhe von 100% des Mietpreises fällig.
Wird von Vermieterseite eine Umbuchung genehmigt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro bei den Motorrädern und 10,00 Euro bei den E-Bikes fällig.

Die Miete für das im Mietvertrag aufgeführte Fahrzeug entspricht der aktuellen Preisliste (frühere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit). Die Zahlung bzw. Restzahlung (bei Anzahlung) des Mietpreises und der Kaution erfolgt bei Mietbeginn. Der Miettarif wird spätestens bei Vertragsabschluss festgelegt und kann nicht bei Rückgabe des Fahrzeuges nachträglich in eventuell günstigere Kombiangebote umgeändert werden. Der Kunde hat bei früherer Rückgabe des Motorrades oder bei weniger als im Tarif enthaltenen gefahrene Kilometer keinen Anspruch auf eine Mietrückerstattung.


Während der laufenden Miete können bei Bedarf auch Mietzeitverlängerungen nach Rücksprache mit dem Vermieter und dessen ausdrücklicher Bestätigung erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verlängerung, da diese nur unter der Voraussetzung bestätigt werden kann, dass das gewünschte Mietfahrzeug nach seiner Mietzeit auch verfügbar ist und noch

nicht anderweitig vermietet wurde.


Als Zahlungsmittel werden neben Bargeld auch bargeldlose Zahlungsmittel in Form von EC/Maestro-Karten und Kreditkarten des Typs American Express, VISA und Euro-/ MasterCard, sowie PayPal akzeptiert.

Ist der Mieter nicht in Deutschland gemeldet oder liegt keine deutsche Meldebestätigung vor, wird eine Kaution in Höhe von 1.000,00 Euro bei Abholung des Mietfahrzeuges einbehalten. Dies ist per Kreditkarte ( bei einem Mietzeitraum bis 5 Tage) oder in Bar möglich.

Die vereinbarten Mietpreise enthalten Bei den Motorrädern Wartungsdienste, Kfz-Steuern, Kfz-Haftpflichtversicherung und sofern zusätzlich vereinbart eine Vollkaskoversicherung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einem Miet-E-Bike sind die Wartungsdienste enthalten. Miettarife schließen nicht ein: Treibstoff – nur bei den Motorrädern und eventueller Schmierstoffbedarf während der Mietdauer, sowie Versicherung persönlicher Gegenstände.

Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt immer ab der Übernahme des Motorrades durch den Mieter, sofern im gewählten Tarif nicht „Kilometer frei“ sind.

Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit herauszuverlangen. Insbesondere kann die Firma Limbächer & Limbächer diesen Fahrzeugbenutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bereits vor der Überlassung des Fahrzeuges an den Benutzer kündigen, wenn die Firma Limbächer & Limbächer das Fahrzeug selbst benötigt.

Aufgrund von jahreszeitlichen Begebenheiten und aktuellen Wetterbedingungen behält sich die Firma Limbächer & Limbächer vor, die Tourrouten bei den Testrides und Wochenendtouren und die damit auch evtl. verbundenen Unterkünfte und andere Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern oder zu verschieben. Eine Rückerstattung des Mietpreises/Tourpreises bekommt der Teilnehmer nicht.

Bei den Touren ist 4 Wochen im Voraus der gesamte Betrag zu bezahlen. Eine Vollkaskoversicherung kann auch vor Ort abgeschlossen werden.

 

2. Versicherung/Haftung des Benutzers


Die Motorräder und E-Bikes sind auf die Firma Limbächer & Limbächer zugelassen und haftpflichtversichert. Die Deckungssumme beträgt 100 Mio. Euro pauschal für Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden begrenzt auf 8 Mio. Euro je geschädigter Person). Bei einer E-Bike Vermietung wird keine Haftpflichtversicherung angeboten, es sei denn es fährt über 25 Km/h und hat ein Nummernschild. Eine Vollkaskoversicherung bei den E-Bikes ist nicht möglich.

Der Benutzer haftet gegenüber dem Vermieter vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges für jeden von ihm oder einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am Fahrzeug (auch Abhandenkommen oder Beschlagnahme). Gleiches gilt, wenn der Schaden – unabhängig vom Verschuldungsgrad - im Rahmen der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer, bei einer Benutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks oder während des Verzuges des Benutzers mit der Rückgabe des Fahrzeuges eintritt.

 

Der Kunde haftet jedenfalls für alle von ihm verursachten Personen- und Sachschäden. Vom Kunden verursachte Schäden sind insbesondere aber nicht ausschließlich solche, welche auf Fahrfehler, mangelndes Fahrkönnen bzw. ungebührliches Fahrverhalten zurückführen sind. (z.B. Fahren auf Hinterreifen, Kavalierstart, Nichteinhaltung von Sicherheitsabständen, fahren auf Fußgängerwegen etc., usw.) Jeder Mieter und Teilnehmer ist für sich und seine/n Sozia/Sozius selbst verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit des Einzelnen erstreckt sich zu jedem Zeitpunkt und uneingeschränkt u.a. auf sämtliche Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aber auch der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Der von der Firma Limbächer & Limbächer gestellte Guide bei den angebotenen Touren gibt lediglich eine ungefähre Fahrroute vor, wobei der Kunde eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Guide anzuzeigen. Für die ordnungsgemäße Verstauung von Gepäck am Fahrzeug ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung von der Firma Limbächer & Limbächer ist hierfür ausgeschlossen. Es wird empfohlen, persönliche Wertgegenstände und Dokumente nicht im Fahrzeug (Seitentaschen etc.) mitzuführen, sondern in einer anliegenden Tasche zu verwahren.

Bei einem zusätzlich abgeschlossenen Vollkaskoschutz bei einer Motorradmiete besteht folgende Selbstbeteiligung (SB): Klasse 1: 1000,00 €, Klasse 2-5: 2.500,00 €, Klasse 6-7: 3.000,00 € Klasse 8: 3.500,00 €, Klasse 9: 5.000,00 € .

Bei Vollkaskoschutz reduziert (gegen Zuschlag von 50% der Kaskoprämie) besteht folgende Selbstbeteiligung (SB): Klasse 1-9: 1000,00 €.

 

Bei den Motorrad - Testrides bieten wir gesonderte Vollkaskoversicherungen an. Es gelten die, welche vom Kunden gesondert unterzeichnet wurden.

Firma Limbächer & Limbächer kann für Kunden, welche mit eigenem Fahrzeug an einer Tour teilnehmen, keine Fahrzeugversicherung anbieten.

Für Gepäckstücke und Eigentum, dass vom Teilnehmer auf der Reise mitgeführt wird, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

 

Testride/- Tourteilnehmer, welche mit dem eigenen Fahrzeug an einer Limbächer & Limbächer Tour teilnehmen, sind für den gesetzeskonformen und technisch einwandfreien Zustand ihres Fahrzeuges selbst verantwortlich.

 

3. Pflichten des Mieters


Zum Mietbeginn ist ein gültiger Personalausweis oder ein Pass mit Meldebestätigung und eine für das angemietete Motorrad entsprechende gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Alle Ausweise sind im Original vorzulegen. Sollte der Mieter 2 Stunden später kommen als der vereinbarte Mietbeginn und der Vermieter hierüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde, so ist die Firma Limbächer & Limbächer berechtigt, das Fahrzeug nicht länger frei zu halten und an den nächsten Kunden zu vermieten.

 

Die Verkehrstüchtigkeit ist vor Antritt zu überprüfen (Reifen – Verschleißgrenze ggf. beim Vermieter erneuern lassen).

Der Mieter darf das Motorrad oder E-Bike nur nutzen, wenn er körperlich und geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen und über ausreichend Fahrpraxis auf Motorrädern verfügt. Eine Nutzung des Motorrades unter Einfluss von Drogen, Alkohol

oder Medikamenten, welche das Reaktionsvermögen beeinträchtigen, ist nicht erlaubt.

 

Das Mietfahrzeug wurde in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Der Fahrer verpflichtet sich mit dem Motorrad/E-Bike sorgfältig umzugehen und es fachgerecht zu behandeln. Der Fahrer ist verpflichtet, alle für die Benutzung maßgeblichen technischen Vorschriften und Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Mietfahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.

 

Solange das gemietete Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es abzuschließen. Das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Ebenso ist auch auf das E-Bike zu achten. Hierzu wird gegebenenfalls ein Fahrradschloss mit Schlüssel ausgehändigt. Der Mieter hat beim Verlassen des Kraftfahrzeuges die Fahrzeugschlüssel an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren.

Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Verwarnungsgelder, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.

 

Der Mieter hat jeden Mangel den er bei dem Mietfahrzeug während der Fahrt feststellt dem Vermieter mitzuteilen.

 

4. Übergabe und Rücknahme des Motorrads


Zum Führen des Motorrads oder des E-Bikes ist nur der im Mietvertrag namentlich genannte Fahrer berechtigt. Für jeden weiteren Fahrer wird der jeweilige Ausweis und der Führerschein gesondert benötigt. Das Motorrad wird außerhalb des Reservebereichs übergeben und muss ebenso außerhalb des Reservebereichs zurückgegeben werden. Ist eine Nachtankung durch den Vermieter erforderlich, wird eine Servicepauschale von 15,-€ erhoben. Die Rücknahme der Fahrzeuge erfolgt, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, am Geschäftssitz der Firma Limbächer & Limbächer GmbH, Echterdinger Str. 85, 70794 Filderstadt innerhalb der ausgehängten Geschäftszeiten und der im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeit. Sollte die Rückgabe des Fahrzeuges den Rückgabetermin um mehr als 2 Stunden überschreiten, wird eine Tagesmiete des jeweiligen Fahrzeuges entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Wird durch eine Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiettermins unmöglich, so ist der entstandene Schaden dem Vermieter zu ersetzen.


Wird das Motorrad oder das E-Bike vor den Geschäftsräumen außerhalb der Geschäftszeiten abgestellt und entsteht dadurch ein Schaden am Fahrzeug so haftet der Mieter dafür im vollem Umfang (bei gebuchter Vollkaskoversicherung maximal bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung). Der Mieter ist verpflichtet das Motorrad mit verriegeltem Lenkschloss abzustellen und den Zündschlüssel in den Tresorbriefkasten am Haupteingang zu werfen. Die Rücknahme des Mietfahrzeuges erfolgt am nächsten Werktag durch den Vermieter.

 

Der Mieter hat nicht das Recht, das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegenüber der Firma Limbächer & Limbächer zurückzuhalten.


Der Mieter ist nicht verpflichtet das Motorrad gereinigt zurück zu bringen – sollte jedoch das Motorrad oder das E-Bike so massiv mit Dreck und Schlamm überzogen sein, dass Beschädigungen verdeckt sein könnten, behält sich der Vermieter vor die Rücknahme erst nach der zeitlich nächstmöglichen Reinigung vorzunehmen.

 

5. Nutzung des Motorrads


Die Nutzung des angemieteten Motorrads oder E-Bike ist auf den Bereich der öffentlichen und asphaltierten Straßen beschränkt. Jegliche Nutzung des Motorrads oder E-Bike in nicht öffentlichen Bereichen, unasphaltierten Strecken, bzw. im Gelände, sowie die Nutzung der Fahrzeuge zu Wettbewerbszwecken, Fahrschulübungen sowie ungeeignete Fahrzeugnutzung wie Wheelies/Burnouts ist strengstens untersagt. E-Bikes die für die Straße ausgestattet sind, dürfen für diesen Zweck genutzt werden, alle anderen dürfen nur für Fahrräder/E-Bike gekennzeichneten Wege, ebenso Waldwegen mit einer Breite von 2 Metern genutzt werden. Hier gelten immer die aktuellen u.a. auch sämtliche Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aber auch der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dem Mieter ist es insbesondere untersagt das Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen, die Überlassung des Motorrades an einen Dritten, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist oder fahruntüchtig ist. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang.


Ohne schriftliche Genehmigung vom Vermieter darf der Mieter weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung vom Vermieter in einer Vertragswerkstatt der jeweiligen Marke durchführen lassen.


Auslandsfahrten: Das Motorrad darf nur in Deutschland oder dem europäischen Ausland genutzt werden. Fahrten in andere Länder bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

6. Reparaturen


Reparaturen zur Erhaltung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Motorrads dürfen vom Mieter bis 500,00 € durch Vertragswerkstätten des jeweiligen Herstellers und nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird dem Mieter nach Vorlage der Rechnung, die unbedingt auf:


Fa. Limbächer & Limbächer GmbH, Echterdinger Str. 85, DE-70794 Filderstadt, USt-ID-Nr: DE147830712

(Netto-Rechnung im EU-Ausland)

 

ausgestellt sein muss, zurückerstattet.

 

Bei Ausfallzeiten, welche nicht durch den Mieter zu vertretenden Reparaturen entstehen, verringert sich der Mietpreis entsprechend der Ausfallzeit. Weitere Kosten wie Hotelübernachtung, Spesen, verpasste Aktivitäten und weiteres werden ausgeschlossen.

Bei den E-Bikes bedarf es einer Genehmigung durch die Fa. Limbächer & Limbächer.

Ein platter Reifen muss der Mieter selbst bezahlen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass ein anderes Verursachen dazu geführt hat, wofür der Mieter nichts kann. Die gilt für alle gemieteten Fahrzeuge.

 

7. Verhalten/Pflichten des Mieters bei Unfall

 

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem Schaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen, ansonsten behält sich der Vermieter vor, die gesamte Schadenshöhe vom Mieter zu verlangen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Der Mieter haftet für alle selbst verschuldeten Schäden im vollem Umfang (bei gebuchter Vollkaskoversicherung maximal bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung). Bei Missachtungen wie alkohol- und rauschbedingter Fahruntüchtigkeit, Schäden durch Fahrten auf unasphaltiertem Untergrund, Fahrten auf Rennstrecken, sowie Überlassung des Mietfahrzeuges an eine nicht berechtigte Person trägt der Mieter die Schäden in voller Höhe.

Der Mieter verpflichtet sich, ohne Absprache mit dem Vermieter kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch sonst keine Handlungen (Zahlungen, Vergleich) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeug gefährden könnten. Der Mieter wird Beweismittel wie Zeugen, Spuren etc. sichern, die Daten der Unfallbeteiligten feststellensowie alles tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Ein Unfallbericht kann dem Mieter vor Antritt der Fahrt ausgehändigt werden.


Bei Schadenseintritt ohne mögliche Weiterfahrt, unabhängig davon ob dieser durch den Mieter entstanden ist z.B. durch einen technischen Defekt, ist der Mieter selbst für den Rücktransport zur Mietstation verantwortlich.

Eine Mietrückerstattung aufgrund nicht genutzter Miettage ist nicht möglich.

 

Keine Haftung bei Schäden mit anderen Mietfahrzeugen des Vermieters.

 

Brems- und reine Bruchschäden, sowie Betriebsschäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, beispielsweise durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung, sind keine Unfallschäden und gehen zu Lasten des Mieters.

 

8. Rücktransport zur Vermietstation

 

Sollte eine Instandsetzung über 500,00 Euro kosten oder mehrere Tage in Anspruch nehmen, hat der Vermieter, das Recht das Fahrzeug kostenfrei innerhalb des Bundesgebietes abzuholen. Bei Auslandsfahrten, verpflichtet sich der Mieter das Fahrzeug auf eigene Kosten an eine Abholstelle im Bundesgebiet zu bringen.

 

9. Allgemeine Bestimmungen


Diese Vereinbarung repräsentiert abschließend alle zwischen den Parteien bestehenden Abreden über die Überlassung des Motorrades bzw. E-Bike. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon ganz oder teilweise unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche wirksame oder vollständige zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung und dem beiderseitigen Interesse am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt in ihrer Errichtung, Auslegung und Durchführung ausschließlich deutschem Recht.

 

10. Hinweis gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

 

Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

11. Datenschutz

 

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass seine persönlichen Daten, sowie sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vermieter erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Nutzung kann jederzeit schriftlich oder per Email widerrufen werden.

 

Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

1. Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters/Benutzers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

Eine Übermittlung dieser Daten kann zu Vertragszwecken zwischen dem Vermieter und der Firma Limbächer & Limbächer sowie an andere beauftragte Dritte (z. Bsp. Inkassounternehmen) erfolgen.

Darüber hinaus kann eine Weitergabe personenbezogener Vertragsdaten an Behörden erfolgen, wenn und soweit eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters gegenüber der jeweiligen Behörde (z. B. Staatsanwaltschaft) besteht. Zusätzlich ist der Vermieter berechtigt, persönliche Daten des

Mieters im Rahmen der Beantwortung von Anfragen seitens Behörden im Zusammenhang mit Anzeigen, die sich während der Mietdauer ergeben haben, wie z. B. Strafzettel, Bußgelder und sonstige Gebühren, weiterzugeben. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z. B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zweck der Abrechnung, damit diese die angefallenen Gebühren oder Kosten direkt gegenüber dem Mieter geltend machen kann.

Der Vermieter kann beim Mieter erhobene personenbezogene Daten auch zu Marktforschungs- und Werbezwecken im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.

 

Die auf den Touren von Vertretern/Guide der Firma Limbächer & Limbächer angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von der Firma Limbächer & Limbächer. Die Firma Limbächer & Limbächer ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für die Firma Limbächer & Limbächer gegenüber dem Teilnehmer entstehen.

 

12. Andere Mietgegenstände

 

Werden mit dem Mietvertrag auch andere Mietgegenstände wie insbesondere Zubehör vermietet, so gelten die vorgenannten Bestimmungen entsprechend.



Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.

 

Stand: 19.01.2022