Gewährleistung
Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und beträgt 24 Monate für Neufahrzeuge, bei Gebrauchtfahrzeugen wird sie auf 12 Monate verkürzt. Es bezieht sich immer auf die Frage, ob ein vorhandener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war und somit nicht Alters- und Laufzeitbedingt zu erwarten ist. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. In den ersten 6 Monaten nach Verkauf ist der Verkäufer beweispflichtig für die mangelfreie Lieferung der Sache. Danach muss der Käufer / die Käuferin beweisen, ob der Gegenstand bereits bei Auslieferung mangelbehaftet war.
Soweit die Rechtsprechung, bei uns hat jedoch die Kundenzufriedenheit die höchste Priorität, so dass wir immer gemeinsam mit unseren Kund*innen nach einer fairen Lösung suchen und uns nicht der Rechthaberei hingeben.
Garantie
Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers oder Anbieters (Garantieversicherer), welche einen Schaden reguliert, sofern er im Garantieumfang enthalten ist. In der Regel ist die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen Voraussetzung für eine Garantieregulierung.
Neben der Herstellergarantie bieten wir unseren Kunden unsere hauseigene Premiumgarantie mit einer Laufzeit von 24 Monaten für Gebrauchtmotorrädern bzw. 48 Monaten für Neufahrzeuge an, inkl. Zusatzleistungen wie kostenloses Ersatzfahrzeug für den Werkstattaufenthalt